Allgemeine Geschäftbedingungen Firma Textilreinigung Kartmann GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Reinigung der uns übergebenen Textilien wird fachgerecht, gemäß den Pflegeanleitungen der Hersteller des Reinigungsgutes ausgeführt. Sollten verschiedene Pflegemöglichkeiten, gemäß der Pflegekennzeichnung des Herstellers möglich sein, so wählen wir die Pflegemethode, die für die Art der Verschmutzung am Besten geeignet erscheint.
Für Beschädigungen, die wegen einer nicht fachgerechten Pflegekennzeichnung entstanden sind, haftet der Hersteller. Befindet sich im Reinigungsgut kein Pflegekennzeichen des Herstellers, so hat uns der Kunde darauf hinzuweisen. Die trotzdem vom Kunden gewünschte Reinigung erfolgt dann auf sein Risiko.
Soweit bestimmte Leistungen von uns nicht erbracht werden können, vermitteln wir sie an einen anderen Fachbetrieb. In diesem Fall erbringen wir nur die Vermittlung als Leistung und stehen auch nur für diese Vermittlung ein. Für Ansprüche in diesem Zusammenhang haftet der von uns beauftragte Fachbetrieb.
Pflichten des Kunden
Der Kunde hat bei der Abgabe des Reinigungsgutes auf Besonderheiten, die bei der Reinigung zu beachten sind (z.B. Schäden, Flecke, Art der Verschmutzung), hinzuweisen. Der Kunde ist verpflichtet, uns über den Wert des Reinigungsgutes zu informieren, soweit dieses 500€ überschreitet. Der Kunde hat sämtliche Gegenstände vor der Übergabe an uns aus dem Reinigungsgut zu entfernen, insbesondere Wertgegenstände, Kugelschreiber, Kosmetikartikel (z.B. Lippenstift), sowie Papier. Für Schäden am Reinigungsgut des Kunden und am Reinigungsgut Dritter, die durch den Verbleib solcher oder ähnlicher Gegenstände verursacht wurden, haftet der Kunde, in dessen Kleidung sich die ursächlichen Gegenstände befanden.
Mängel am eingelieferten Reinigungsgut
Wir sind nicht verantwortlich für Schäden, die durch die Beschaffenheit des Reinigungsgutes verursacht werden, und die nicht durch eine einfache, fachmännische Warenschau zu erkennen sind. Hierzu zählen unter anderem Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit von Farben und Drucken, ungenügende Befestigung oder Beschaffenheit von Knöpfen, Schnallen und Rei.verschlüssen, Einlaufen, Imprägnierungen, vorherige unsachgemäße Behandlung, verborgene Fremdkörper und andere verborgene Mängel.
Rückgabe des Reinigungsgutes
Die Rückgabe des Reinigungsgutes erfolgt gegen Aushändigung des Abholscheins. Andernfalls hat der Kunde seine Berechtigung nachzuweisen. Die Abholung hat innerhalb von drei Monaten nach dem vereinbarten Liefertermin zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist haften wir nicht mehr. Das Reinigungsgut wird unabhängig davon ein Jahr aufbewahrt. In der Zeit nach dem dritten Monat bis zu dem Ende von einem Jahr haften wir nur, wenn der Kunde ein Verschulden des Reinigers zweifelsfrei nachweisen kann. Nach einem Jahr sind wir zur gesetzlich vorgesehenen Verwertung berechtigt, es sei denn, der Auftraggeber meldet sich vor der Verwertung. In der Regel wird das Reinigungsgut karitativen Einrichtungen kostenlos überlassen.
Haftung
Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden. Die Haftung ist beschränkt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden ( verborgene Mängel) ist ausgeschlossen. Jede weitere Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
Der Anspruch auf Schadensersatz umfasst den Wiederbeschaffungswert. Das ist der Wert der Ersatzbeschaffung unter Abzug eines prozentualen Wertverlustes des Reinigungsgutes durch Benutzung und Zeitablauf.